Fachberaterinnen und Fachberater

Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Verbandes, insbesondere zur zur Fortbildung und zur Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Standesämtern und bei den unteren Aufsichtsbehörden bestellt der Fachverband erfahrene Mitglieder zu Fachberaterinnen und Fachberatern.

Im Standesamtswesen erfahrene Mitglieder können als Fachberater-Kandidaten zur
Durchführung der Aus- und Fortbildung herangezogen und nach Bewährung auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung zu Fachberatern gewählt werden. Die Wahlzeit beträgt 6 Jahre. Wiederwahl ist möglich.

Zuletzt geändert am 06.01.2011